DraughtMaster Allgemeine Nutzungsbedingungen - Leihe
1. Auslegung
1.1. Für vorliegende AGB sollen folgende Definitionen gelten:
„Carlsberg“ steht für Carlsberg Breweries A/S, J.C. Jacobsens Gade 1, DK-1799 Kopenhagen V, Dänemark.
„CDE“ steht für Carlsberg Deutschland GmbH, Jürgen-Töpfer-Straße 50, D-22763 Hamburg
"Vertrauliche DM-Informationen" sind alle Informationen, die sich auf das DM-System oder die DM-Rechte beziehen und die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung erhält.
„Kunde” sind die Kunden des Lieferanten, an die das DM-System geliefert wird.
„DM-Rechte“ umfasst sämtliche Schutzrechte Carlsbergs am DM-System.
„DM-System” ist die unter dem Namen DraughtMaster® bekannte Bier-Schankanlage, die PET-Fässer mit eingebauten Luftkompressoren kombiniert, um Bier in einem Einzel- oder modularen System zu lagern und auszuschenken, und die ebenfalls integrierte urheberrechtlich geschützte Plattformen und digitale Funktionen beinhalten kann; die Schankanlage einschließlich einer halbautomatischen Reinigungsanlage wurde von Carlsberg entworfen und schließt die DM-Rechte mit ein.
„Schutzrechte“ sind alle Patente, Rechte an Erfindungen, Urheber- und verwandte Rechte, Markenrechte, Rechte an Handelszeichen, -namen und Domains, Rechte an der Ausstattung, am Geschäftswert, Abmahnungsrechte, Designrechte, Rechte an Computer-Software und Dateien, Ge-heimhaltungsrechte (darunter Rechte am Know-how und an Geschäftsgeheimnissen gemäß der EU-Richtlinie 2016/943 bzw. sonstigen anwendbaren Rechtsvorschriften) sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte, ob eingetragen oder nicht, ferner alle Anwendungen, Ergänzungen oder Erweiterungen solcher Rechte und alle vergleichbaren oder ähnlichen Rechte oder Schutzrechte, die derzeit oder in der Zukunft weltweit bestehen.
„Aufstellungsort” ist der lizenzierte Betrieb des Kunden oder ein anderer mit CDE schriftlich vereinbarter Aufstellungsort.
„Plattform" ist die digitale Plattform, die die Nutzung des DM-Systems fördert und unterstützt.
„Produkte” sind die unter den Marken von CDE oder von Carlsberg registrierten Waren sowie alle anderen Produkte, deren Lieferung mit CDE schriftlich vereinbart ist.
2. Zweck und Geltungsbereich
2.1. CDE verleiht dem Kunden das DM-System gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
2.2. CDE gewährt dem Käufer ein nicht exklusives Recht, die DM-Rechte und das DM-System zum Zweck des Verkaufs der Produkte zu nutzen. Dies gilt entsprechend für die Plattform, sofern sie vom DM-System umfasst wird.
3. DM-Rechte
3.1. Der Käufer erkennt die Schutzrechte von Carlsberg an den DM-Rechten an. Er ist damit einverstanden, dass er keinerlei Rechte an den DM-Rechten erhält. Er wird keines der DM-Rechte - in welchem Land auch immer - schützen lassen oder versuchen zu schützen. Er erkennt außerdem an, dass weder Carlsberg noch CDE irgendwelche Garantien in Bezug auf die DM-Rechte abgeben; insbesondere ist nicht garantiert, dass etwaige Eintragungen von DM-Rechten gültig sind oder solche Eintragungen bestehen bleiben.
3.2. Der Käufer informiert CDE unverzüglich schriftlich, wenn er von Folgendem Kenntnis erlangt: a) ein Verstoß oder ein mutmaßlicher Verstoß gegen eines der DM-Rechte oder b) bereits erhobene oder drohende gerichtliche Klagen wegen eventueller Verletzungen der Rechte Dritter.
3.3. Im Falle eines Verstoßes oder eines mutmaßlichen Verstoßes Dritter gegen DM-Rechte gilt: a) Carlsberg und CDE entscheiden nach eigenem Ermessen darüber, welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind; b) Carlsberg hat die alleinigen Kontroll- und Durchführungsrechte hinsichtlich sämtlicher Forderungen und Maßnahmen; c) bei Durchsetzung von Schadenersatzforderungen und sonstigen Verfahren gewährt der Kunde Carlsberg bzw. CDE jegliche Unterstützung, sofern seine entsprechenden Kosten in angemessener Höhe von diesen übernommen werden; und d) Carlsberg bzw. CDE tragen jegliche Verfahrenskosten und behalten im Gegenzug die in diesem Zusammenhang erhaltenen Leistungen.
4. DM-System
4.1. Der Kunde erkennt an und willigt ein, dass das DM-System a) nicht zum Ausschank anderer als der Produkte verwendet werden darf; b) nicht zerlegt (außer zu Reinigungs- und Reparaturzwecken), in mehrere Komponenten aufgeteilt und/oder mit Komponenten Dritter verbunden werden darf; c) nicht verändert, ergänzt, zurückentwickelt („reverse engineered“) oder - in Bezug auf PET-Fässer - wiederbefüllt werden darf; und d) nicht mit Kennzeichen Dritter versehen werden darf. Auf Anfordern gestattet der Kunde CDE bzw. dem Hersteller der betreffenden Baugruppe des DM-Systems, auf dem DM-System jegliche relevante CE-Kennzeichen anzubringen, die der Kunde nicht verändern oder entfernen darf.
4.2. Das DM-System muss im Besitz des Kunden und am vereinbarten Aufstellungsort verbleiben.
4.3. Die Plattform (sofern installiert) kann es dem DM-System ermöglichen, bestimmte Berichte und Verkaufsdaten ("Daten") mit den von Carlsberg verwalteten IT-Systemen zu verknüpfen und an diese zu übertragen. Daten können z.B. Verkaufsstatistiken, Portfolioanalysen, Absätze, Verbräuche, Betriebsdaten und allgemeine technische Zustandsdaten sein, die auch zur Weiterentwicklung und kontinuierlichen Verbesserung des DM-Systems und der Plattform beitragen können.
4.4. Die von der Plattform generierten Daten sind Eigentum von Carlsberg und müssen als Vertrauliche DM-Informationen behandelt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Carlsberg und CDE sind berechtigt, die Daten nach Bedarf zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, wobei sowohl eigene Software als auch Software Dritter (wie z.B. Google Analytics und Zendesk) eingesetzt wird. Vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung kann der Kunde auf diese Daten (ganz oder teilweise) zugreifen und sie nutzen. Die Daten müssen unter strikter Einhaltung aller geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzbestimmungen verwendet und verarbeitet werden.
4.5. Der Kunde unterstützt Carlsberg bzw. CDE bei der erforderlichen Verbindung, um die Kommunikation und den Datentransfer zu erleichtern, und kooperiert bei Übermittlung der Daten und aller anderen Daten, die zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des DM-Systems oder zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften benötigt werden.
4.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass weder CDE noch Carlsberg eine Garantie, Gewährleistung oder Zusicherung im Zusammenhang mit der Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten abgeben. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche in diesem Zusammenhang. Weder CDE noch Carlsberg haften für Verluste oder Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit: (a) Informationen, die von CDE oder Carlsberg zur Verfügung gestellt werden, einschließlich ggf. unvollständiger oder falscher Informationen; (b) der Nutzung oder nicht möglichen Nutzung der Plattform oder der Daten durch den Kunden; und/oder (c) Viren oder andere Malware, die aufgrund der Nutzung oder des Zugriffs auf die Plattform oder die Daten auf das IT-System, die Hardware oder andere Ausrüstung, die Software oder sonstiges Eigentum des Kunden gelangen bzw. dort gefunden werden.
5. Auslieferung und Installation
5.1. CDE veranlasst die Auslieferung des DM-Systems und dessen Installation am Aufstellungsort.
5.2. Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass das DM-System am Aufstellungsort installiert werden kann. Er sorgt vor Auslieferung für eine geeignete Umgebung und Betriebsbedingungen, die für die wirtschaftliche Nutzung und Wartung des DM-Systems notwendig sind. Er wird allen sachgerechten Anweisungen oder Richtlinien Folge leisten, die von oder im Auftrag von CDE in Bezug auf die Installation des DM-Systems erteilt bzw. vorgegeben wurden.
5.3. Falls es nach Ansicht von CDE oder ihrer Beauftragten notwendig sein sollte, anderweitige Geräte des Kunden am Aufstellungsort zu entfernen oder auszuschalten, um das DM-System zu installieren / zu deinstallieren, wird dies der Kunde erlauben und alle dazu erforderlichen Genehmigungen einholen sowie CDE und ihren Beauftragten jegliche notwendige Unterstützung gewähren, um diese Arbeiten ausführen zu können.
6. Verpflichtungen des Kunden
6.1. Der Kunde verpflichtet sich: a) das DM-System in gutem Zustand zu erhalten und es fach- und sachgerecht sowie gemäß allen Richtlinien und Spezifikationen der CDE, der Carlsberg bzw. des Herstellers des DM-Systems bzw. ihrer Beauftragten zu bedienen; b) das DM-System gemäß den Vorgaben des Herstellers zu reinigen (dabei dürfen ausschließlich die von CDE erworbenen oder freigegebenen Reinigungsmittel verwendet werden); c) CDE und ihren Beauftragten diejenigen Auskünfte zu erteilen und Unterstützung zu gewähren, die in Verbindung mit der Installation und Wartung des DM-Systems benötigt werden, einschließlich dem uneingeschränkten Zugang zum Aufstellungsort, zum DM-System und zu relevanten Mitarbeitern des Kunden; d) sicherzustellen, dass jegliche Produkte, die über das DM-System ausgeschenkt und weiterverkauft werden, den jeweiligen Qualitäts- und sonstigen Vorgaben von CDE bzw. Carlsberg entsprechen; e) CDE unverzüglich zu informieren, wenn ein Defekt des DM-Systems auftritt, und CDE bzw. ihre Beauftragten die Art des Defekts möglichst genau mitzuteilen; und f) CDE bzw. ihren Beauftragten zu erlauben bzw. zu ermöglichen, das DM-System zu allen zumutbaren Zeiten zu inspizieren und zu diesem Zweck den Aufstellungsort oder jeden anderen Ort, wo sich das DM-System befindet, zu betreten.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer dieser Vereinbarung und darüber hinaus, a) jegliche Vertrauliche DM-Informationen geheim zu halten und sie genauso zu schützen, wie er eigene vertrauliche Informationen schützen würde; b) die Vertraulichen DM-Informationen ausschließlich zur Nutzung des DM-Systems am Aufstellungsort und zum Zweck des Vertriebs der Produkte zu verwenden und sie nur in dem Umfang offenzulegen, wie es zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist, wobei dem Empfänger Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen sind, die den hier genannten zumindest gleichwertig sind; und c) die Vertraulichen DM-Informationen nur dann offenzulegen, wenn es nach dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt oder nach geltendem Recht erforderlich ist. Die Bestimmungen dieser Ziffer 6.2 sollen die vorliegende Vereinbarung überdauern, unabhängig davon, aus welchem Grund sie endet.